TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

BIKE to SCHOOL DORTMUND



ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten zwischen der Stadt Dortmund und dem\*der jeweiligen Teilnehmenden, wenn sich der\*die Teilnehmende an Bike to School Dortmund durch Zustimmung zu diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen beteiligt. 


Nutzung von App und Kartenmaterial

Die Stadt Dortmund ist Anbieterin der Kampagne Bike to School Dortmund. Die Nutzungsrechte an der Bike Citizens App und/oder dem Kartenmaterial ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem*der jeweiligen Teilnehmenden und der Anbieterin der App: Smettly GmbH. 


Teilnahmeberechtigung und Spielregeln

Die Teilnahme erfolgt über Bike to School Dortmund in der Bike Citizens App. Teilnahmeberechtigt an Bike to School Dortmund sind alle Mitarbeitenden/Schüler\ *innen/Schulpersonal in Dortmund. Die Teilnahme ist nur im Team von mindestens zwei und höchstens fünf Personen möglich. Die Teilnahme an Bike to School Dortmund ist für die Teilnehmenden kostenlos. Unter Umständen fallen Gebühren bei Dritten durch die Nutzung der erforderlichen Internetverbindung oder beim Freischalten von Premium-Funktionen in der Bike Citizens App an. Die Freischaltung der Premium-Funktionen ist keine Voraussetzung zur Teilnahme an Bike to School Dortmund. 

Für die erfolgreiche Teilnahme müssen die jeweiligen Radfahrten mit der App aufgezeichnet werden. Dazu muss die Fahrtenaufzeichnung vor jeder Fahrt gestartet werden (zB über das Bike Citizens Widget oder direkt in der App über die Fahrtenaufzeichnung im Menüpunkt „Karte“). Auf Android-Smartphones kann alternativ auch die Funktion Smart Tracking aktiviert werden. Ziel von Bike to School Dortmund ist es, durch das Aufzeichnen der Radfahrten vom/zum Schulstandort möglichst viele Punkte zu erreichen und dadurch das Bewusstsein für umweltfreundliche Mobilität sowie die Gesundheit zu stärken. Es ist den Teilnehmenden untersagt, die Ergebnisse durch Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln als Fahrrädern oder auf sonstige Weise zu manipulieren. 


Elterninformation – Datenschutz & Verkehrssicherheit

Für Jugendliche unter 16 Jahren ist eine Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten zur Nutzung der App und zur Teilnahme an der Kampagne notwendig. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren darf die App nur durch die Erziehungsberechtigten installiert werden. Die Daten werden anonymisiert und nur konform mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Selbstverständlich findet keine Nutzung der Daten für Werbezwecke statt. 


Ausschluss von Teilnehmenden

Die Stadt Dortmund behält sich vor, einzelne Teilnehmende oder Teams von Bike to School Dortmund auszuschließen, die schuldhaft gegen diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder die Spielregeln verstoßen haben. 

Sicherheitshinweise

Die Stadt Dortmund empfiehlt für die Teilnahme ein Mindestalter von zehn Jahren und eine positiv absolvierte Fahrradprüfung der Schülerinnen und Schüler. Die Stadt Dortmund empfiehlt den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, bei Unsicherheiten ihrer Kinder im Straßenverkehr die Kinder am Schulweg zu begleiten und ihnen so die Freude am Fahrradfahren näherzubringen. Die Erziehungsberechtigten sollen gemeinsam mit ihren Kindern im Vorfeld im Bike Citizens Webroutenplaner oder im Routenplaner der App einen sicheren und angenehm zu fahrenden Weg zur Schule und zu anderen Zielen planen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit soll der Routenplaner von den Kindern nicht während der Fahrt genutzt werden, sondern das Smartphone für die Fahrtenaufzeichnung in der Schultasche mitgenommen werden. 


Beendigung der Teilnahme durch Teilnehmer*innen 

Die Teilnehmenden sind berechtigt, die Teilnahme an Bike to School Dortmund jederzeit zu beenden, indem in den persönlichen App-Einstellungen der Kampagne der Button „Kampagne verlassen“ ausgewählt wird. 

Stand: April2024